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CLUB CARD – ZAHLT IHR NOCH ODER FEIERT IHR SCHON? 

Aktuell sind alle Clubgastregeln außer Kraft gesetzt, wir bitten um Euer Verständnis.

Driver Card

DON'T DRINK AND DRIVE 

Autofahrer aufgepasst! Auf Wunsch erhaltet Ihr beim Betreten am Check-In eine Driver Card, mit der Ihr alle alkoholfreien Getränke 30% günstiger bekommt! Diese Karte bezieht sich ausschließlich auf alkoholfreie Getränke!

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Location

AGOSTEA - DER DANCECLUB

AGOSTEA - DER DANCECLUB

Wieder geöffnet! Das AGOSTEA der Dance-Club stellt die Main-Hall des Musikparks da. In diesem Bereich fließen mehrere Stile gleichzeitig ein. Eine Mischung aus Industriellen Elementen mit Modernen Farben, Materialien und einem angesagten Club-Design bilden die Pfeiler dieses Konzeptes. Modernste Lichtinstallationen gepaart mit innovativer Sound- und Videotechnik vereinen sich hier zu einem absoluten Erlebnis.Miete dir jetzt Deine Beluga-Lounge und erlebe eine Nacht der Superlative.

LA VIE - CLUB & LOUNGE

LA VIE - CLUB & LOUNGE

Bald wieder für Euch da!
Der Soulclub „La Vie“ ist mit einer modernen Einrichtung ausgestattet. Hier wird exzessiv sowie exklusiv gefeiert.

UP

UP


MAUSEFALLE - DAS VERRÜCKTE TANZLOKAL

Die Mausefalle ist unser Tanzlokal im Stil einer alpenländischen Apres-Ski-Hütte und lädt ein zu den stärksten Hits der 80er, 90er sowie dem Besten Mix.

MAUSEFALLE - DAS VERRÜCKTE TANZLOKAL

CENTERTREFF

CENTERTREFF

Direkt nach dem Kassenbereich schlürft man stilvolle Drinks bei chilliger Musik in unserem Priatenhafen. Der Centertreff öffnet dir alle Tore zu den anderen Bereichen.

Jobs

JOBS

Du hast Freude am Umgang mit Menschen? Möchtest unsere Gäste mit den besten Getränken und einer tollen Party verwöhnen? Du besitzt eine sympathische Ausstrahlung und suchst einen Nebenjob? 

Eine gastronomische Ausbildung ist nicht notwendig, jedoch unbedingte Voraussetzungen sind FREUNDLICHKEIT, KONTAKTFREUDIGKEIT, TEAMFÄHIGKEIT und ZUVERLÄSSIGKEIT. 

Mindestalter: 18 Jahre 

Du möchtest Dich bei uns bewerben? 

Dann füll bitte dieses Formular vollständig aus:



Infos

Einlasskriterien

Erscheinungsbild

Sehr geehrte Musikpark-Gäste, 

wir freuen uns auf Ihren Besuch und möchten Ihnen hier ein paar Tipps geben,wie Ihr Besuch im Musikpark bereits an der Eingangstür zum Vergnügen wird. 

Neben der außergewöhnlichen Architektur und dem einzigartigen Ambiente sind es insbesondere unsere Gäste,die immer wieder dazu beitragen, dass eine Nacht im Musikpark ein unvergessliches Erlebnis bleibt. 

Wir bitten dennoch um Verständnis, dass auch wir im Interesse aller Gäste gewisse Einlasskriterien verfolgen müssen. 

Einlass ab 16 an gesonderten 16+ Events.

Nicht erwünscht sind: 
• Trainingsanzüge 
• Tarnhosen 
• Motorradkleidung 
• Zerrissene Jeans 
• schmutzige und gammelige Schuhe
• "Schlabberklamotten"
• Achselshirts

Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist Voraussetzung für den Einlass.Dies bezieht sich sowohl auf Kleidung als auch auf Körperliche hygienische Aspekte.Gut beraten sind Sie immer, wenn Sie eine Jeans, Hemd und saubere Schuhe tragen.
Stark alkoholisierten und berauschten Personen wird der Einlass verwehrt.
Wir erwarten von unseren Gästen eine positive Grundeinstellung und ein freundliches Wesen, einfach die Intention einen schönen Abend erleben zu wollen. 

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

Abschnitt 2 
Jugendschutz in der Öffentlichkeit 

§ 4 Gaststätten 

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. 

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. 

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. 

§ 5 Tanzveranstaltungen 

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. 

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. 

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. 

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele 

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendliche nicht gestattet werden. 

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht. 

§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe 

Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. 

§ 8 Jugendgefährdende Orte 

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person zum Verlassen des Ortes anzuhalten, der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten. 

§ 9 Alkoholische Getränke 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. 

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. 

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. 
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. 

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs.2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen. 

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder 
Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Gutscheinregelung

§1 Pro Person & Öffnungstag ist nur 1 Gutschein bis 24:00 Uhr einlösbar.

§2 Bei Sonderveranstaltungen und in Verbindung mit Free Tickets sowie anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst.

§3 Zuzahlung auf ein höherpreisiges sowie Geldauszahlung auf ein günstigeres Getränk ausgeschlossen!

§4 Gutscheine müssen beim Betreten des Lokals an der Abendkasse abgestempelt bzw. eingelöst werden.

§5 Nicht gültig für Aktionspreise, Cocktails, Verkaufsflaschen & Automatengetränke.

§6 Es wird der regulären Getränkepreis angerechnet. ( Menge laut Karte )

§7 Die Gutscheinarten sind nicht kombinierbar.

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§ Einlass vorbehalten.

$ Die Geschäftsbedingungen hängen im Eingangsbereich für jeden Gast zugänglich öffentlich aus.

§ Jeder Gast, der das Lokal betritt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.Die Geschäftsleitung.

Anfahrt

Musikpark A7 Kassel
Miramstraße 7434123 Kassel

Bei google Maps anzeigen.

Partner

Partner

Laaks Motorrad GbR 
www.laaks.de

Partner

YELLOWSTAR! Kassel
http://www.yellowstar-ks.de/

Partner

Marshall | Rain 
www.marshall-rain.de

Partner

Studieren in Kassel
http://www.studieren-in-kassel.de/

Partner

Cinestar Kassel
www.cinestar.de

Partner

Fireradio Kassel
www.fireradio.fm

Partner

Autohaus Hermann Klein GmbH & Co.KG
www.autohaus-klein.de

Bergungs-, Abschlepp- und Pannendienst KLEIN
www.unfall-panne.de

Öffnungszeiten und Eintritt

Öffnungszeit & Eintritt: 
Freitag 23:00 - 5:00 Uhr | Eintritt 6,- €
Samstag 23:00 - 5:00 Uhr | Eintritt 7,- €


Außerdem Feiertags und am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag.

Bei Sonderveranstaltungen kann der Eintrittspreis abweichen

Jugendschutzformular

Lost & Found

FAQ

FAQ

Auf unserer Homepage wird nur eine Auswahl an Bildern hochgeladen. Alle anderen verwertbaren Bilder werden auf unserer Facebook Seite hochgeladen. Wenn ein Bild schlechte Qualität durch Licht,Nebel oder andere Einflüsse aufweist, wird es gelöscht. 
Einfach auf unserer Homepage das Register "Reservierung" anklicken und den einfachen Schritten folgen. 
Freitag: Hip Hop music im Agostea / 90er, 2000er & Partyhits in der Mausefalle
Samstag: House music im Agostea / Hip hop music im La Vie / 90er, 2000er & Partyhits in der Mausefalle

*An Sonderöffnungstagen gilt das musikalische Samstagsprogramm
Freitag ab 23 Uhr
Samstag ab 23 Uhr 
Tag vor einem gesetzlichen Feiertag ab 23 Uhr
Direkt bei dem jeweiligen Event auf unserer Homepage. Einfach dem Link folgen, vorgegebene Formular ausfüllen,PDF generieren und ausdrucken. Fertig! Bitte überprüfe auch deinen Spam Ordner, falls du die E-Mail nicht finden solltest.
Eine Aufsichtsperson kann jeweils nur für EINEN U18-jährigen die Aufsicht übernehmen. 
Das ist der Mindestverzehr. Das bedeutet wenn kein Getränk verzehrt wird, sind trotzdem 3,- € zu entrichten.Wird mindestens ein Getränk verzehrt, verrechnen sich automatisch 3,- €  mit dem verzehrten Getränk. 
An allen gewöhnlichen Öffnungstagen bis 24:00 Uhr an der Kasse. Es kann immer nur ein Gutschein pro Gast und pro Nacht eingelöst werden. 
Die Clubkarte ist bei uns im Infobüro erhältlich.Dort kannst Du Dich auch nochmal über die Vorteile dieser Karte informieren. 
Alle Fundsachen vom Abend werden bei uns im Infobüro abgegeben. Falls es Dir erst später auffällt, dass Dir etwas abhanden gekommen ist, kannst Du Dich auch telefonisch an uns wenden unter der 0561/95380340 oder per E-Mail an infobuero@a7-ks.de
Eine genaue Auflistung unserer Einlasskriterien findest Du auf der Homepage unter der Rubrik Info - Einlasskriterien.
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